Abstract
Durch das EuGH-Urteil v 16.03.2006 in der Rs C-234/04 (Kapferer) wurde der Grundsatz der Rechtskraft gerichtlicher Entscheidungen ein weiteres Mal uneingeschränkt anerkannt. Diesem Ergebnis, welches eine bereits bestehende Tendenz innerhalb der EuGH-Rechtsprechung weiter festigt, kommt eine bedeutende Rolle für das gegenseitige (gute) Verständnis zwischen der Gemeinschaft und ihren Mitgliedern zu. Die Frage, ob die in der Rs Kühne & Heitz vom EuGH entwickelten Voraussetzungen zur Überprüfung eines bestandskräftigen Verwaltungsakts, der gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt, grundsätzlich auch auf rechtskräftige Gerichtsurteile übertragen werden können, bleibt leider offen.
| Original language | German (Austria) |
|---|---|
| Number of pages | 7 |
| Journal | lexunited |
| Issue number | 7 |
| Publication status | Published - 2006 |
Fields of science
- 505003 European law
JKU Focus areas
- Law (in general)