Zur Rechtskraft gemeinschaftsrechtswidriger Gerichtsurteile – Eine Anmerkung zu EuGH 16.03.2006, Rs C-234/04 (Kapferer)

Tanja Marktler

Research output: Contribution to journalCase note

Abstract

Durch das EuGH-Urteil v 16.03.2006 in der Rs C-234/04 (Kapferer) wurde der Grundsatz der Rechtskraft gerichtlicher Entscheidungen ein weiteres Mal uneingeschränkt anerkannt. Diesem Ergebnis, welches eine bereits bestehende Tendenz innerhalb der EuGH-Rechtsprechung weiter festigt, kommt eine bedeutende Rolle für das gegenseitige (gute) Verständnis zwischen der Gemeinschaft und ihren Mitgliedern zu. Die Frage, ob die in der Rs Kühne & Heitz vom EuGH entwickelten Voraussetzungen zur Überprüfung eines bestandskräftigen Verwaltungsakts, der gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt, grundsätzlich auch auf rechtskräftige Gerichtsurteile übertragen werden können, bleibt leider offen.
Original languageGerman (Austria)
Number of pages7
Journallexunited
Issue number7
Publication statusPublished - 2006

Fields of science

  • 505003 European law

JKU Focus areas

  • Law (in general)

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