Zur Beteiligtenstellung im Firmenbuchverfahren

Translated title of the contribution: Interested Parties in the Commercial Register

    Research output: Contribution to journalArticlepeer-review

    Abstract

    Hier werden die Problemkreise Antragsbefugnis und Verständigung nach § 18 FBG herausgegriffen werden, die zusammen wesentliche Aspekte der Beteiligtenstellung umfassen. Die Ergebnisse der Untersuchung lassen sich so zusammenfassen: Die Antragsbefugnis im FB-Verfahren darf nicht auf die Firmen selbst beschränkt werden. Diese bisherige Rechtsprechung entspricht nicht dem Sinn des verfassungsmäßigen Grundrechts. Würde durch eine beabsichtigte Eintragung gezielt in ein Recht eingegriffen, das von einer Eintragung beurkundet wird, so ist dieser Betroffene zu verständigen. Wer nur ein rechtliches Interesse am Ausgang des Verfahrens hat, braucht nicht verständigt zu werden, kann aber dem Verfahren beitreten.
    Translated title of the contributionInterested Parties in the Commercial Register
    Original languageGerman (Austria)
    JournalRZ - Österreichische Richterzeitung
    Publication statusPublished - Jan 1996

    Fields of science

    • 505 Law
    • 505025 Business law
    • 505032 Civil procedure law

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