Zur Absichtsanfechtung / actio pauliana

    Research output: Contribution to journalArticlepeer-review

    Abstract

    Die Absichtsanfechtung erfordert stets direkten Vorsatz des Schuldners. Dieser muß das Eintreten der Benachteiligung nicht bloß für möglich, sondern für gewiß halten und wollen. Kongruente Deckungen, die zum Zweck der Benachteiligung vorgenommen werden, sind anfechtbar.
    Original languageGerman (Austria)
    Number of pages9
    JournalÖJZ - Österreichische Juristenzeitung
    Publication statusPublished - Mar 1979

    Fields of science

    • 505032 Civil procedure law

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