Abstract
Durch die Reform des Insolvenzrechts in Österreich mit dem IRÄG 2010 wurde versucht, die Anreize für gerichtliche Sanierungen zu erhöhen und Unternehmen zu einer frühzeitigen Reaktion auf eine Unternehmenskrise zu bewegen. Durch die Umbenennung in Sanierungsverfahren sollte die durch ein Konkursverfahren drohende Stigmatisierung reduziert werden. Ob dies gelingt, wird sich wohl erst mittelfristig zeigen. Der im zentraleuropäischen Raum stark verankerten Stigmatisierung von gescheiterten Unternehmen und Unternehmern muss jedoch auch in der Ausbildung, etwa an Universitäten, aber auch in der Medienberichterstattung entgegen gewirkt werden. So propagiert die Europäische Kommission bereits seit Jahren eine „Politik der zweiten Chance“ für gescheiterte Unternehmer.
Nach Einschätzung der Sanierungsexperten hat der Gesetzgeber durch das IRÄG durchaus notwendige und sinnvolle Verbesserungen der Rahmenbedingungen geschaffen. Um die für eine strategische Neuausrichtung von Unternehmen notwendigen Sanierungsfinanzierungen in Zukunft zu erleichtern bzw. generell zu ermöglichen, bedarf es jedoch der rechtlichen Absicherung solcher Finanzierungen. Darüber hinaus muss von allen an der Sanierung Beteiligten die betriebswirtschaftliche Betrachtung bzw. Perspektive an Bedeutung gewinnen, da langfristige und nachhaltige Sanierungen nur durch Innovation und strategische Neuausrichtung des Unternehmens erreicht werden können. Eine solche Neuausrichtung geht dabei weit über die in der gerichtlichen Sanierung dominierenden finanzwirtschaftlichen Perspektive hinaus und bezieht die zentrale Frage der betriebswirtschaftlichen Sanierungsfähigkeit in die Betrachtung mit ein.
Original language | German (Austria) |
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Pages (from-to) | 1-3 |
Number of pages | 3 |
Journal | forum.ksv |
Issue number | 4 |
Publication status | Published - 2015 |
Fields of science
- 502 Economics
- 502033 Accounting
- 502006 Controlling
- 502043 Business consultancy
- 502044 Business management
JKU Focus areas
- Social and Economic Sciences (in general)