Umweltbezogene Risiken des Unternehmens erkennen und Haftung nach dem Bundes-Umwelthaftungsgesetz vermeiden – Welchen Beitrag kann hierbei EMAS leisten?

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    Abstract

    Das Umwelthaftungsgesetz des Bundes ist als verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung konzipiert. Das B-UHG unterscheidet zwei Arten von Schäden, die eine die Haftung auslösen: Erhebliche Gewässerschäden und Bodenschäden, die ein erhebliches Risiko für die Gesundheit des Menschen darstellen. Das B-UHG erlegt dem Betreiber von Anlagen bestimmte Handlungs- und Informationspflichten auf. Im Rahmen eines nach EMAS aufgebauten Umweltmanagementsystems ist die Einhaltung einschlägiger Umweltvorschriften ein erster Schritt zur systematischen Vermeidung und Verminderung umweltbezogener Risken. Eine über die umweltrechtlichen Vorgaben hinausgehende Risikovermeidung kann erst durch die Umsetzung einer weiteren Forderung nach EMAS erzielt werden, nämlich die „Verhütung von Umweltbelastungen“ (Anhang I A. Abs. 2. lit. b EMAS-V), die sich in der Festlegung von „wesentlichen Umweltaspekten“ (Umweltaspekten mit „wesentlichen Umweltauswirkungen“) für die Unternehmenstätigkeit niederschlägt (Art. 2 Abs. f EMAS-V) und zu der sich die Teilnehmer am Gemeinschafts¬system freiwillig verpflichten.
    Original languageGerman (Austria)
    Title of host publicationNeue Umwelthaftung
    Editors Kerschner, F.
    PublisherMan`sche Verlags- u. Universitätsbuchhandlung
    Pages45-57
    Number of pages13
    Publication statusPublished - May 2010

    Publication series

    NameSchriftenreihe "Recht der Umwelt" Nr. 31

    Fields of science

    • 502041 Environmental management
    • 505041 Environmental law
    • 502 Economics
    • 105904 Environmental research
    • 502052 Business administration

    JKU Focus areas

    • Management and Innovation

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