TY - JOUR
T1 - Rechtsmißbrauch beim besonderen Feststellungsantrag nach § 54 Abs 2 ASGG - Entscheidungsbesprechung zu OGH 12. 3. 1998, 8 ObA 57/97h
AU - Burgstaller, Alfred
PY - 1999/5
Y1 - 1999/5
N2 - Ein Feststellungsantrag gemäß § 54 Abs 2 ASGG muß einen Sachverhalt enthalten, der ein Feststellungsinteresse begründet. Dieses rechtliche Interesse ist vom Obersten Gerichtshof auf der Grund-lage des vom Antragsteller zu behauptenden Sachverhalts, von Amts wegen zu prüfen. Sein Fehlen führt zur Abweisung der Klage mit Urteil.
Die offen deklarierte Inanspruchnahme des Obersten Gerichtshofes zur Abgabe eines theoretischen Rechtsgut-achtens aufgrund reiner Sach-verhalts-annahmen, noch dazu in zahlreichen Sachverhaltsannahmevarianten, ist rechts-mißbräuchlich, weshalb der Antrag ohne Versuch eines Verbesserungs-ver-fahrens abzuweisen ist.
AB - Ein Feststellungsantrag gemäß § 54 Abs 2 ASGG muß einen Sachverhalt enthalten, der ein Feststellungsinteresse begründet. Dieses rechtliche Interesse ist vom Obersten Gerichtshof auf der Grund-lage des vom Antragsteller zu behauptenden Sachverhalts, von Amts wegen zu prüfen. Sein Fehlen führt zur Abweisung der Klage mit Urteil.
Die offen deklarierte Inanspruchnahme des Obersten Gerichtshofes zur Abgabe eines theoretischen Rechtsgut-achtens aufgrund reiner Sach-verhalts-annahmen, noch dazu in zahlreichen Sachverhaltsannahmevarianten, ist rechts-mißbräuchlich, weshalb der Antrag ohne Versuch eines Verbesserungs-ver-fahrens abzuweisen ist.
M3 - Entscheidungsbesprechung
JO - DRdA - Das Recht der Arbeit
JF - DRdA - Das Recht der Arbeit
ER -