Einmalige Pflichtverletzung als Entlassungsgrund (OGH 9 Ob A 245/98i)

Research output: Contribution to journalArticlepeer-review

Abstract

Auch wenn ein Patient während der Nacht bereits mehrmals wegen minderwichtiger Angelegenheiten (zB An- und Abdrehen des Lichts) die Krankenschwester gerufen hat, darf diese die Läutvorrichtung nicht so hoch hängen, dass sie für den Patienten unerreichbar wird. Auch bei vorangegangenem Wohlverhalten ist dieser Verstoß so gravierend, dass die Entlassung gerechtfertigt ist.
Original languageGerman (Austria)
Pages (from-to)38-41
Number of pages4
JournalDRdA - Das Recht der Arbeit
Issue number50
Publication statusPublished - 2000

Fields of science

  • 505001 Labour law
  • 505018 Religious law

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