Die Analyse markanter Auseinandersetzungen mit der Eigentumsproblematik in der Geschichte zeigt, daß es weder dem absoluten Eigentumsbegriff gibt noch die in gesetzlichen Definationen betonte Eigentümerwillkür unbeschränkte Machtbefugnis bedeutet. Der Eigentumsbegriff im österr. Verfassungsrecht steht daher einem Funktionswandel im sozialstaatlichen Sinn durchaus offen, und die Absage an die geheiligte Machvollkommenheit des Eigentümers bedeutet keinen Verfassungsbruch.
Original language | German (Austria) |
---|
Publication status | Published - Jan 1976 |
---|
Name | Kommunale Forschung in Österreich |
---|
- 505026 Constitutional law
- 505013 Private law
- 505014 Legal history