Abstract
Mit dem Urteil Manfredi bekräftigt der EuGH den in seinem Urteil Courage aus dem Jahr 2001 formulierten Grundsatz, wonach jedermann Ersatz des Schadens verlangen könne, der ihm durch einen gegen das Kartellverbot des Art 81 EG verstoßenden Vertrag oder durch ein entsprechendes Verhalten entstanden ist. Gleichzeitig werden die sich aus dem gemeinschaftsrechtlichen Äquivalenz- und Effektivitätsprinzip ergebenden Anforderungen für die durch nationales Recht festzulegenden Verfahrensmodalitäten solcher Klagen konkretisiert. Überdies enthält die Entscheidung interessante Aussagen zu dem für die Anwendbarkeit des EG-Kartellverbots zentralen Tatbestandsmerkmal der Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels.
| Original language | German (Austria) |
|---|---|
| Journal | lexunited |
| Issue number | 28 |
| Publication status | Published - Dec 2006 |
Fields of science
- 505003 European law
JKU Focus areas
- Law (in general)