CSRD-Mitgliedstaatenwahlrechte zur Erbringung der Prüfungsleistung für Nachhaltigkeitsberichte: Regelungsvorschlag gemäß NaBeG-Entwurf, Umsetzung in der Europäischen Union und kritische Würdigung

Research output: Contribution to journalArticle

Abstract

Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten verpflichtend eingeführt. Bezüglich der Frage, wer Nachhaltigkeitsberichte prüfen darf, sieht die CSRD zwei Mitgliedstaatenwahlrechte vor. Art 34 Abs 2 CSRD enthält die Regelung, dass Mitgliedstaaten einem anderen Wirtschaftsprüfer als demjenigen, der die Prüfung der Finanzberichterstattung durchführt, gestatten können, ein Bestätigungsurteil über die Nachhaltigkeitsberichterstattung abzugeben. Art 34 Abs 3 CSRD besagt, dass Mitgliedstaaten unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen (independent assurance service provider, IASPs) zulassen können.

Der Beitrag fasst die Regelungsvorschläge des Nachhaltigkeitsberichterstattungsgesetzes (NaBeG) im Kontext der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte zusammen und gibt einen Überblick darüber, wie andere Mitgliedstaaten die Wahlmöglichkeiten im Hinblick auf die Frage, wer die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte erbringen soll, umgesetzt haben. Als Fazit lässt sich festhalten: Die Umsetzung innerhalb der EU erfolgt unterschiedlich und kann damit besonders im Konzernkontext zu Schwierigkeiten bei der Beauftragung und Durchführung von Nachhaltigkeitsberichtsprüfungen führen.
Original languageGerman (Austria)
Pages (from-to)93-103
Number of pages11
JournalRWK Reporting & Wirtschaft kompakt
Volume2
Issue number3
Publication statusPublished - Mar 2025

Fields of science

  • 502052 Business administration
  • 502056 Auditing
  • 502033 Accounting
  • 502 Economics

JKU Focus areas

  • Sustainable Development: Responsible Technologies and Management

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