Constitutum est in D.47,2,14,4

Research output: Contribution to journalArticlepeer-review

Abstract

Wurde dem Dieb das gestohlene Objekt von einem anderen gestohlen, so hatte der Dieb keine Diebstahlsklage. Das wird uns in D. 47,2,14,4 als Inhalt einer constitutio geschildert: Es handelt sich dabei nicht ume eine Kaiserkonstitution, sondern um einen Regelsatz des Juristenrechts, der auch Ausnahmen zuließ.
Original languageGerman (Austria)
Number of pages72
JournalRevue historique des droits de l'Antiquité
Publication statusPublished - Dec 2000

Fields of science

  • 505019 Roman law

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