Berichterstattung über immaterielles Vermögen im Lagebericht - Neufassung des § 243 Abs 2a UGB: Immaterielles Vermögen im Spannungsfeld finanzieller und nicht-finanzieller Berichterstattung in der nationalen Rechnungslegung

Research output: Contribution to journalArticle

Abstract

Die geplante Neufassung des § 243 Abs 2a UGB verpflichtet bestimmte Unternehmen, Informationen zu den wichtigsten immateriellen Ressourcen im Lagebericht offenzulegen. Diese key intangibles müssen für das Geschäftsmodell des Unternehmens entscheidend und eine Quelle der Wertschöpfung sein. Der Beitrag untersucht die geplanten neuen nationalen Anforderungen im Lichte der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)[1] und deren praktische Umsetzung. Die Neuregelung bietet den Unternehmen die Möglichkeit, immaterielle Werte systematisch zu erfassen und transparent zu machen, wodurch unter anderem das Informationsgefälle zwischen Buchwert und Marktwert verringert werden soll. Eine empirische Analyse zeigt, dass die Berichterstattung über immaterielle Ressourcen in der Praxis noch sehr heterogen ist.
Original languageGerman (Austria)
Pages (from-to)401 - 409
Number of pages9
JournalRWK Reporting & Wirtschaft kompakt
Volume2
Issue number11
Publication statusPublished - Nov 2025

Fields of science

  • 502052 Business administration
  • 502056 Auditing
  • 502033 Accounting
  • 502 Economics

JKU Focus areas

  • Sustainable Development: Responsible Technologies and Management

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