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Description
Die emotional aufgeheizte Diskussion anläßlich der Abschaffung der sogenannten absoluten Scheidungsgründe im Zuge der Eherechtsreform 1999 hat gezeigt, daß der Ehebruchstatbetand eine herausragende Stellung unter den Scheidungsgründen einnimmt.
Im Rahmen dieser Untersuchung soll die rechtshistorische Entwicklung des Ehebruchstatbestandes - eingebettet in den Gesamtkontext des jeweiligen Ehescheidungsrechts - bis zu den Wurzeln der staatlichen Ehegesetzgebung unter Joseph II. zurückverfolgt werden, um die Gründe für seine Sonderstellung näher zu beleuchten. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die unterschiedliche Wertigkeit des Ehebruchs des Mannes und der Frau gelenkt, die sich wie ein roter Faden durch die gesellschaftliche Wirklichkeit der Epochen zieht.
Der Weg vom absoluten zum relativen Scheidungsgrund führt ausgehend vom josephinischen Ehepatent des 18. Jahrhunderts über das ABGB 1811 zum nationalsozialistischen Ehegesetz 1938 und endet schließlich mit der eingehenden Erläuterung der durch das Eherechts-Änderungsgesetz 1999 geschaffenen Rechtslage.
Status | Finished |
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Effective start/end date | 01.07.2000 → 07.01.2002 |
Fields of science
- 601014 Modern history
- 509002 Disability studies
- 506011 Political history
- 505017 Comparative law
- 505037 Family and inheritance law
- 504026 Social history
- 505014 Legal history
- 601016 Austrian history
- 505 Law
- 509026 Digitalisation research
- 504003 Poverty and social exclusion
- 505013 Private law
- 505012 Public law
- 505011 Human rights
- 505033 Anti-discrimination law
- 505010 Medical law
- 505029 International law
- 502058 Digital transformation
- 505006 Fundamental rights
- 504013 Gender mainstreaming
- 601028 Gender history
- 504014 Gender studies
- 505003 European law
- 505024 Criminal law
- 505001 Labour law
- 505020 Social law
JKU Focus areas
- Sustainable Development: Responsible Technologies and Management
- Digital Transformation