Project Details
Description
Im Rahmen einer interdisziplinären und multiprofessionellen Zusammenarbeit mit pro mente Plus sollen Übergangsräume und Schnittstellen zwischen strafrechtlicher Unterbringung (§§ 171 ff StVG) und außerstationärer Nachbetreuung von bedingt entlassenen Rechtsbrechern (§ 47 StGB, 152 und 179 ff StVG) beleuchtet werden. Konkreten Anlass dazu geben Einzelfälle, in denen es wegen schwerwiegenden Verstößen gegen die Betreuungsvereinbarung (zB unerlaubter Umgang mit Suchtmitteln, physische Gewalt) zu einer verhaltensbedingten Wohnplatzkündigung kommen muss. Davon wird das zuständige Vollzugsgericht zwar umgehend in Kenntnis gesetzt. Für den Zeitraum bis zur Entscheidung über den möglichen Widerruf der bedingten Entlassung (§ 180 Abs 2 StVG) sieht das Gesetz aber keine Regelung vor.
Status | Finished |
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Effective start/end date | 20.06.2023 → 31.10.2024 |
Collaborative partners
- Johannes Kepler University Linz (lead)
- pro mente Oberösterreich (Project partner)
Fields of science
- 505024 Criminal law
- 505023 Criminal procedural law
- 505008 Criminology
- 501020 Legal psychology
- 505 Law
- 505017 Comparative law
- 505016 Legal theory