Activity: Publication peer-review and editorial work › Editorial work
Description
Seit 1975 ist die embryopathische Indikation, die einen Schwangerschaftsabbruch bei schwerer geistiger oder körperlicher Schädigung des Kindes ermöglicht, in Österreich in Kraft. Bestrebungen, diese Bestimmung nun zu ändern, verweisen auf den angeblichen nationalsozialistischen Gehalt der Regelung und übersehen dabei, daß sich nicht nur der ideengeschichtliche Hintergrund sondern auch der konkrete Regelungsinhalt dieser Norm von nationalsozialistischen Bestimmungen deutlich unterscheidet. Die Entwicklungsgeschichte und die Behandlung der embryopathischen Indikation im geltenden Recht werden in der vorliegenden Arbeit aus feministischer Perspektive näher untersucht, ein Exkurs nimmt zu der Frage des Schadenersatzes bei unerwünschter Geburt eines behinderten Kindes Stellung.