Abstract
Durch das EuGH-Urteil v 16.03.2006 in der Rs C-234/04 (Kapferer) wurde der Grundsatz der Rechtskraft gerichtlicher Entscheidungen ein weiteres Mal uneingeschränkt anerkannt. Diesem Ergebnis, welches eine bereits bestehende Tendenz innerhalb der EuGH-Rechtsprechung weiter festigt, kommt eine bedeutende Rolle für das gegenseitige (gute) Verständnis zwischen der Gemeinschaft und ihren Mitgliedern zu. Die Frage, ob die in der Rs Kühne & Heitz vom EuGH entwickelten Voraussetzungen zur Überprüfung eines bestandskräftigen Verwaltungsakts, der gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt, grundsätzlich auch auf rechtskräftige Gerichtsurteile übertragen werden können, bleibt leider offen.
| Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
|---|---|
| Seitenumfang | 7 |
| Fachzeitschrift | lexunited |
| Ausgabenummer | 7 |
| Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2006 |
Wissenschaftszweige
- 505003 Europarecht
JKU-Schwerpunkte
- RE Allgemein
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