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Zur Rechtskraft gemeinschaftsrechtswidriger Gerichtsurteile – Eine Anmerkung zu EuGH 16.03.2006, Rs C-234/04 (Kapferer)

  • Tanja Marktler

Publikation: Beitrag in FachzeitschriftEntscheidungsbesprechung

Abstract

Durch das EuGH-Urteil v 16.03.2006 in der Rs C-234/04 (Kapferer) wurde der Grundsatz der Rechtskraft gerichtlicher Entscheidungen ein weiteres Mal uneingeschränkt anerkannt. Diesem Ergebnis, welches eine bereits bestehende Tendenz innerhalb der EuGH-Rechtsprechung weiter festigt, kommt eine bedeutende Rolle für das gegenseitige (gute) Verständnis zwischen der Gemeinschaft und ihren Mitgliedern zu. Die Frage, ob die in der Rs Kühne & Heitz vom EuGH entwickelten Voraussetzungen zur Überprüfung eines bestandskräftigen Verwaltungsakts, der gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt, grundsätzlich auch auf rechtskräftige Gerichtsurteile übertragen werden können, bleibt leider offen.
OriginalspracheDeutsch (Österreich)
Seitenumfang7
Fachzeitschriftlexunited
Ausgabenummer7
PublikationsstatusVeröffentlicht - 2006

Wissenschaftszweige

  • 505003 Europarecht

JKU-Schwerpunkte

  • RE Allgemein

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