Abstract
Im Jahr 2003 wurden 88,4% aller Scheidungen in Österreich im Einvernehmen geschieden. Die einvernehmliche Scheidung erfordert wenn beide Ehegatten die Scheidung wünschen nur eine Vereinbarung der wesentlichen Scheidungsfolgen. Anhand von Scheidungsakten der Jahre 1997 bis 2003 eines österreichischen Bezirksgerichtes werden diese Scheidungsvereinbarungen analysiert. Der Ehegatten- und der Kindesunterhalt werden simultan geschätzt. Es zeigt sich unter anderem, dass die Höhe des Ehegattenunterhaltes mit den getätigten beziehungsspezifische Investitionen steigt. Frauen sind bereit, auf Ressourcen zu verzichten, um die Kinder in ihrem Haushalt erziehen zu können. Sie ziehen jedoch die Vereinbarung einer Obsorge beider Teile der alleinigen Obsorge vor, um nicht die gesamte Erziehungsverantwortung tragen zu müssen. Eine rechtliche Vertretung führt tendenziell zu höheren Unterhaltszahlungen für Obsorgeberechtigten und Kind.
| Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
|---|---|
| Seiten (von - bis) | 501-525 |
| Seitenumfang | 25 |
| Fachzeitschrift | Swiss Journal of Economics and Statistics |
| Volume | 141 |
| Ausgabenummer | 4 |
| Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2005 |
UN SDGs
Dieser Output leistet einen Beitrag zu folgendem(n) Ziel(en) für nachhaltige Entwicklung
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SDG 2 – Kein Hunger
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SDG 8 – Anständige Arbeitsbedingungen und wirtschaftliches Wachstum
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