Abstract
Die Entwicklung des Maßnahmenvollzuges in den letzten Jahren bedeutet in Theorie und Praxis eine ernstzunehmende Herausforderung, nicht zuletzt aufgrund der seit Jahren deutlich ansteigenden Zahlen an untergebrachten Personen und den damit einhergehenden Problemstellungen für das Vollzugssystem. Allerdings tendiert die gegenwärtige Kriminalpolitik sogar in die
Richtung einer zusätzlichen Erweiterung des Maßnahmenapparats:
Angesichts der wahrgenommenen Gefahr
sogenannter terroristisch motivierter Straftäter*innen sieht der Entwurf für ein Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz
2021 (»MVAG 2021«) vor, dass in § 23 StGB ein Abs 1a eingefügt wird.
| Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
|---|---|
| Seiten (von - bis) | 3-10 |
| Seitenumfang | 8 |
| Fachzeitschrift | Newsletter Menschenrechte |
| Ausgabenummer | 01 |
| Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2022 |
Wissenschaftszweige
- 505 Rechtswissenschaften
- 505016 Rechtstheorie
- 505017 Rechtsvergleichung
- 505023 Strafprozessrecht
- 505024 Strafrecht
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