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Unethische Autorenschaften. Von Sub-, Geister-, Ehren- und Vielschreibern

Publikation: Beitrag in FachzeitschriftArtikelBegutachtung

Abstract

Nicht nur die Zähleinheit "Paper", auch der klassische Autorenbegriff selbst steht zur Disposition. Etliche naturwissenschaftliche Großprojekte überlassen das Schreiben von Anträgen bzw. von Papers nur mehr einigen wenigen darauf spezialisierten Mitarbeiter. Mit einem philologischen Autorenbegriff kommen wir bei höchst funktionenteiliger, massiv von komplizierten Spezialtechnologien abhängiger Forschung nicht weit. Etliche medizinische Journale setzen mittlerweile auf den Begriff der "Kontribuentenschaft" und fordern von Manuskripteinreichern genaue Angaben darüber, was wer wie wo zu einem Projekt beigetragen habe. Diese Angaben werden auch veröffentlicht ? bei den seriösesten Journalen inkl. der Angabe lukrativer Verbindungen zur Industrie und sonstigen Geldgebern ("conflict of interest"). Die Hochenergiephysiker mit komplexen, höchst arbeitsteiligen Projektgruppen aus hunderten Wissenschaftlern und Technikern ("Big Science") haben die bislang radikalsten Konsequenzen gezogen: Teilchenbeschleuniger bestehen inzwischen zur Gänze auf statutarisch geregelten kollektiven ’Autorenschaften': Sämtliche Mitarbeiter ? mit einem halben Jahr Verzögerung nach Einstellung, dafür inkl. einem halben Jahr nach Ausscheiden ? werden auf sämtlichen Publikationen als ’Autor' angeführt.
OriginalspracheDeutsch (Österreich)
FachzeitschriftTelepolis
PublikationsstatusVeröffentlicht - März 2006

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