Abstract
Eine einheitliche Regelung der biologischen Landwirtschaft EU-weit ist im Sinne des fairen Wettbewerbs und in Zeiten des freien Warenverkehrs nur zu begrüßen. Die Alternative wären große regionale Unterschiede in den einzelnen Richtlinien, wie sie im tierischen Bereich immer noch bestehen. Somit ist es insgesamt erfreulich, daß die VO 2092/91 über den ökologischen Landbau trotz der erwähnten Schwächen als positiv und als eine Verbesserung auch für Österreich einzuschätzen ist. Insbesondere, wenn man bedenkt, daß es beileibe nicht die Regel darstellt, der EU in Umweltbelangen ein gutes Zeugnis auszustellen.
| Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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| Publikationsstatus | Veröffentlicht - Nov. 1997 |
UN SDGs
Dieser Output leistet einen Beitrag zu folgendem(n) Ziel(en) für nachhaltige Entwicklung
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SDG 8 – Anständige Arbeitsbedingungen und wirtschaftliches Wachstum
Wissenschaftszweige
- 502042 Umweltökonomie
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