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Neue Regelungen zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte – Implikationen der CSRD für die Aufsichtsratstätigkeit

Publikation: Beitrag in FachzeitschriftArtikel

Abstract

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)[1]) wurde am 16.12.2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Durch die Neuerungen der CSRD müssen Unternehmen zahlreiche neue regulatorische Anforderungen erfüllen. Insbesondere kommen auf den Aufsichtsrat und den externen Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung neue Herausforderungen und Pflichten im Zuge der Erfüllung ihrer Pflichten bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu. Bislang war vom Abschlussprüfer im Rahmen der Prüfung der Finanzberichterstattung nur zu prüfen, ob die nichtfinanzielle Erklärung/der nichtfinanzielle Bericht aufgestellt und offengelegt wurde. Mit der CSRD ändert sich der Prüfungsgegenstand des externen Prüfers hin zu einer verpflichtenden inhaltlichen Prüfung mit (zunächst) begrenzter Zusicherung. Dieser Beitrag fasst die Anforderungen der CSRD zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor dem Hintergrund der Aufgaben des Aufsichtsrats im Kontext der Nachhaltigkeitsbelange zusammen.
OriginalspracheDeutsch (Österreich)
Seiten (von - bis)133-143
Seitenumfang11
FachzeitschriftAufsichtsrat aktuell
Ausgabenummer4
PublikationsstatusVeröffentlicht - 2024

Wissenschaftszweige

  • 502 Wirtschaftswissenschaften
  • 502033 Rechnungswesen
  • 502056 Wirtschaftsprüfung

JKU-Schwerpunkte

  • Sustainable Development: Responsible Technologies and Management

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