Abstract
Die Frage der Besoldung eines katholischen Priesters liegt nicht außerhalb der Kirchenautonomie; wer in ein besonderes Rechtsverhältnis zur Kirche tritt, um in der Nachfolge Christi zu leben, ist nicht Arbeitnehmer der Kirche. Ob einem katholischen Priester in einer kirchlichen Besoldungsordnung vorgesehene Ansprüche zustehen, ist eine Frage, die aus dem zwischen dem Priester und der Religionsgemeinschaft bestehenden Rechtsverhältnis entspringt und die demnach innerkirchlich zu lösen ist.
| Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
|---|---|
| Seiten (von - bis) | 285-289 |
| Seitenumfang | 5 |
| Fachzeitschrift | öarr - Österreichisches Archiv für Recht und Religion |
| Volume | 46 |
| Publikationsstatus | Veröffentlicht - 1999 |
Wissenschaftszweige
- 603907 Kirchenrecht
- 505018 Religionsrecht
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