Abstract
1. Die einem Ordensangehörigen vom Orden gewährte freie Station ist bei Berechnung der Ausgleichszulage als Einkommen iS des § 292 Abs 3 ASVG zu berücksichtigen.
2. Aufgrund des Codex iuris canonici hat ein Ordensangehöriger Anspruch auf Unterhalt und Versorgung.
| Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
|---|---|
| Seiten (von - bis) | 488-494 |
| Seitenumfang | 7 |
| Fachzeitschrift | DRdA - Das Recht der Arbeit |
| Volume | 44 |
| Publikationsstatus | Veröffentlicht - 1994 |
UN SDGs
Dieser Output leistet einen Beitrag zu folgendem(n) Ziel(en) für nachhaltige Entwicklung
-
SDG 8 – Anständige Arbeitsbedingungen und wirtschaftliches Wachstum
Wissenschaftszweige
- 505001 Arbeitsrecht
- 603907 Kirchenrecht
Dieses zitieren
- APA
- Author
- BIBTEX
- Harvard
- Standard
- RIS
- Vancouver