Abstract
Die Regulierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist aktuell von hoher Dynamik geprägt. Dies ist für eine Vielzahl von Unternehmen mit einer Unsicherheit hinsichtlich der formellen und inhaltlichen Berichtspflichten verbunden. Die mit 5. 1. 2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Directive (CSRD) sollte bis zum 6. 7. 2024 in nationales Recht der EU-Mitgliedstaaten transformiert werden. Während dies bislang bei 19 der 27 EU-Mitgliedstaaten erfolgte, ist die CSRD in acht Mitgliedstaaten, darunter Deutschland und Österreich, noch nicht in nationales Recht umgesetzt.1 In Deutschland wurde am 22. 3. 2024 ein Referentenentwurf (RefE) zur Umsetzung der CSRD veröffentlicht, dem am 24. 7. 2024 ein Regierungsentwurf (RegE) folgte. Dieser befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren.2 In Österreich wurde der Ministerialentwurf zur Umsetzung der CSRD am 13. 1. 2025 vorgelegt und ist derzeit im vorparlamentarischen Verfahren.3 Das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG 4/ME) dient als Umsetzungsgrundlage, enthält aber noch keine vollständige Umsetzung - insb fehlen Regelungen zum Berufs- und Aufsichtsrecht für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.4 , 5
| Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
|---|---|
| Seiten (von - bis) | 239-248 |
| Seitenumfang | 10 |
| Fachzeitschrift | RWZ - Zeitschrift für Recht und Rechnungswesen |
| Ausgabenummer | 7/8 |
| Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2025 |
UN SDGs
Dieser Output leistet einen Beitrag zu folgendem(n) Ziel(en) für nachhaltige Entwicklung
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SDG 9 – Industrie, Innovation und Infrastruktur
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SDG 12 – Verantwortungsvoller Konsum und Produktion
Wissenschaftszweige
- 502052 Betriebswirtschaftslehre
- 502056 Wirtschaftsprüfung
- 502033 Rechnungswesen
- 502 Wirtschaftswissenschaften
JKU-Schwerpunkte
- Sustainable Development: Responsible Technologies and Management
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