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Der Europäische Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen

    Publikation: Beitrag in Fachzeitschrift › Artikel › Begutachtung

    Abstract

    Die Bestätigung eines Titels als "Europäischer Vollstreckungstitel" gibt dem Gläubiger die Möglichkeit, ohne weiteres die Vollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat zu betreiben und sich zu diesem Zweck direkt an die dortigen Vollstreckungsbehörden zu wenden. Dadurch wird die Durchsetzung von Geldforderungen im Ausland schneller und kostengünstiger. Im vorhergehenden Prozess wird jedoch die Einlassungslast des Beklagten - vor allem auch im fremdsprachigen Ausland - im Vergleich zur EuGVO verschärft. Mit der EO-Novelle 2005 wurden die notwendigen Anpassungen im österr Exekutionsrecht vorgenommen.
    Titel in ÜbersetzungEuropean Enforcement Order
    OriginalspracheDeutsch (Österreich)
    Seiten (von - bis)179-192
    Seitenumfang14
    FachzeitschriftÖJZ - Österreichische Juristenzeitung
    PublikationsstatusVeröffentlicht - 2006

    Wissenschaftszweige

    • 505032 Zivilverfahrensrecht
    • 505003 Europarecht

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