Abstract
Im Zuge der Finanzkrise wurden mit dem im Juli 2009 vom deutschen Bundestag verabschiedeten
Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht (FMVAStärkG) die Anforderungen
an Aufsichtsräte in der Finanzbranche insbesondere aus materieller Sicht verschärft.
Analog wurden die Kompetenzen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) insofern erweitert, als es nunmehr der BaFin möglich ist, bei Verletzung der in § 36
Abs. 3 dKWG normierten Pflichten eines Aufsichtsratsmitglieds ein Abberufungsverfahren einzuleiten
oder die Aussprache eines Tätigkeitsverbots von den betroffenen Organen des Unternehmens
zu verlangen. Im August 2010 machte die Aufsichtsbehörde von diesem Recht Gebrauch
und leitete in 10 Fällen entsprechende Schritte gegen Aufsichtsräte von nicht systemrelevanten Banken ein.
| Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
|---|---|
| Seiten (von - bis) | 4 - 7 |
| Seitenumfang | 4 |
| Fachzeitschrift | Aufsichtsrat aktuell |
| Ausgabenummer | 5 |
| Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2010 |
Wissenschaftszweige
- 502033 Rechnungswesen
JKU-Schwerpunkte
- SOWI Allgemein
Dieses zitieren
- APA
- Author
- BIBTEX
- Harvard
- Standard
- RIS
- Vancouver