Projektdetails
Beschreibung
Obwohl die Fristen-Indikationen-Regelung seit ihrem Inkrafttreten 1975 nicht mehr verändert worden ist, hat die Diskussion über die Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruches nichts an Aktualität eingebüßt. Dies beweisen die Bestrebungen, eine Änderung der embryopathischen Indikation vorzunehmen, die einen Schwangerschaftsabbruch ermöglicht, wenn die Gefahr besteht, daß das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt ist. Diese Bestimmung hat in Österreich bisher nur wenig Aufmerksamkeit erfahren und wurde in der Auseinandersetzung um ihre Novellierung unzutreffenderweise als Regelung mit eindeutig nationalsozialistischem Gedankengut qualifiziert.
Anhand der geschichtlichen Entwicklung der embryopathischen Indikation und ihrer Behandlung im geltenden Recht soll aus feministischer Perspektive gezeigt werden, daß sich der ideengeschichtliche Hintergrund und auch der konkrete Regelungsinhalt dieser Norm von auf den ersten Blick vielleicht ähnlich wirkenden nationalsozialistischen Bestimmungen unterscheidet.
| Status | Abgeschlossen |
|---|---|
| Tatsächliches Beginn-/Enddatum | 08.05.2001 → 01.08.2001 |
Wissenschaftszweige
- 601014 Neuere Geschichte
- 509002 Disability Studies
- 506011 Politische Geschichte
- 505017 Rechtsvergleichung
- 505037 Familien- und Erbrecht
- 504026 Sozialgeschichte
- 505014 Rechtsgeschichte
- 601016 Österreichische Geschichte
- 505 Rechtswissenschaften
- 509026 Digitalisierungsforschung
- 504003 Armut und soziale Ausgrenzung
- 505013 Privatrecht
- 505012 Öffentliches Recht
- 505011 Menschenrechte
- 505033 Antidiskriminierungsrecht
- 505010 Medizinrecht
- 505029 Völkerrecht
- 502058 Digitale Transformation
- 505006 Grundrechte
- 504013 Gender Mainstreaming
- 601028 Geschlechtergeschichte
- 504014 Gender Studies
- 505003 Europarecht
- 505024 Strafrecht
- 505001 Arbeitsrecht
- 505020 Sozialrecht
JKU-Schwerpunkte
- Sustainable Development: Responsible Technologies and Management
- Digital Transformation